- Luftkorridor
- Lụft|kor|ri|dor 〈m. 1〉 Weg, der Flugzeugen zum Überqueren fremder Staaten erlaubt u. vorgeschrieben ist
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Lụft|kor|ri|dor, der (Flugw.):festgelegte Luftstrecke, die Flugzeuge beim Überqueren eines fremden Staates benutzen müssen.* * *
Luftkorridor,allgemein ein räumlich festgelegter Luftverkehrsweg; besonders die im Vertrag vom 30. 11. 1945 zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges festgelegten drei Verbindungsstrecken (20 sm breit, 3 000 m hoch) zwischen Berlin (West) und Hamburg, Hannover sowie Frankfurt am Main; eine interalliierte Luftzentrale diente der Flugsicherung im Bereich der Luftkorridore. Vor dem Hintergrund des Ost-West-Konfliktes sicherten diese Luftkorridore bis 1989/90 den freien, d. h. unkontrollierten Zugang der westlichen Schutzmächte von und nach Berlin (West).* * *
Lụft|kor|ri|dor, der (Flugw.): festgelegte Luftstraße, die Flugzeuge beim Überqueren eines fremden Staates benutzen müssen.
Universal-Lexikon. 2012.